25. Januar 2019 10:44
Hallo Jörg,
in diesem Januar, 10 Jahre nach deinem ersten Post, ist ja aus der Verpackungsverordnung sogar ein
Verpackungsgesetz(VerpackG) geworden. Damit wird die Problematik noch greifbarer, da den Unternehmen bis zu 200.000 Euro Strafe und der Entzug der Vertriebserlaubnis droht, wenn sie es nicht umsetzen.
In NAV sind dafür folgende Dinge notwendig:
- Man muss herausfinden, welche Artikel wie oft nach Deutschland geliefert wurden. Das macht nur Sinn über
Item Ledger Entry, eingeschränkt auf das Posting Date des jeweiligen Zeitraums. Dieser Teil ist noch relativ einfach
- Pro Artikel (
Item) muss festgehalten werden, aus welchen Bestandteilen sich seine Verpackungsarten zu wieviel Gramm zusammensetzen. Hier gibt es je nach Land (z.B. ARA in Österreich, Grüner Punkt in Deutschland) unterschiedliche Definitionen der Bestandteile, deshalb müssen die getrennt voneinander eingetragen werden. Der Grüne Punkt zählt beispielsweise Papier nur dann als Papier, wenn es zu maximal 1% frei von papierfremden Stoffen ist - es kann gut sein, dass andere Länder das anders definieren. Da sich die Definitionen der Materialien auch über die Zeit hinweg ändern können (z.B. Plastik wird aufgeteilt in gut recyclebares Plastik und schlecht recyclebares Plastik), ist eine Anlage über Verpackungsstücklisten ratsam. Darüber hinaus müssen die Verpackungsarten separat voneinander erfasst werden, da die Systembeteiligungspflicht je nach Verpackungsart und Produkt unterschiedlich ist. Eine Liste aller Verpackungsarten und Materialien findest du im
Rechner für Meldungen nach VerpackG.
- Hat die Firma, die das NAV nutzt, viele gleichartige Artikel, die alle gleich verpackt sind, empfiehlt sich das Einführen von
Gruppenerfassungen / Verpackungsgruppen.
- Schließlich gibt es noch die Entpflichtungsproblematik. Derzeit werden Lieferanten reihenweise angeschrieben, ob sie ihre Verpackungen bereits entpflichtet haben oder nicht (
Entpflichtungserklärung). Das heißt, beim
Kreditor von Einkaufsprodukten muss man festhalten können, ob er seine Verpackungen entpflichtet. Am besten mit Angabe des Dualen Systems bei dem er es entpflichtet, und der Registrierungsnummer. Alle Produkte dieser Kreditoren können dann aus der Meldung an die Zentrale Stelle Verpackungsregister ausgeschlossen werden - man spart also Geld.
- Außerdem gibt es Produkte, auf denen gar nicht der eigene Name drauf steht, sondern ein anderer Name. Für all diese Produkte sind die Hersteller in der Pflicht, deren Name auf dem Produkt steht! Deshalb muss man pro
Artikel festhalten, ob der eigene Name drauf steht oder ein fremder Name.
In Österreich gibt es die Thematik übrigens schon etwas länger, da hat mal eine Firma ein
"ARA-Addon für NAV" geschrieben, das manche der o.g. Funktionalitäten auch hat. Wenn die Entpflichtungsthematik und die Gruppenerfassung keine Rolle spielen, ist das auch geeignet.