23. September 2024 10:17
Hallo Zusammen,
Gerne möchte ich kurz ein Thema im Forum platzieren, bei dem es sich um ein defektes Anlagegut handelt.
Genauer gesagt muss zum einen die Afa zum 31.03. neu berechnet werden und der Restbuchwert anteilig ausgebucht werden.
Ich würde die Korrektur über eine erhöhte Afa vornehmen. Spricht aus euerer Sicht etwas dagegen?
Danke für eure Unterstützung!
23. September 2024 11:26
Das ist ja eher eine buchhalterische Frage, wir sind hier ein NAV/BC-Forum. "Erhöhte AfA" wäre eine Möglichkeit um eine außerplanmäßige Abschreibung zu buchen.
23. September 2024 11:45
Hallo @enh,
danke für deine Nachricht. Würde es einen Unterschied machen, wenn die Anlagenbuchungsart "Normal Afa" ist?
23. September 2024 12:09
Du kannst für die verschiedenen Anlagenbuchungsarten verschiedene Konten hinterlegen, dann macht es schon einen Unterschied
23. September 2024 13:18
In welchem Fall würde es ggf. auch Sinn machen, die Sonder-Afa als Buchungsart zu nutzen?
Ich schwanke aktuell noch zwischen der Buchungsart Normal-Afa und der Erhöhten Afa. Der Unterschied liegt hier offensichtlich nur an den unterschiedlichen FIBU Konten, oder?
23. September 2024 13:37
Grundsätzlich kannst du machen was du willst wenn du keinen Wirtschaftsprüfer hat der das anders sieht
Es gibt planmäßíge, außerplanmäßige und Sonderabschreibung nach steuerrechtlichen Vorgaben. Dafür kann man in NAV/BC die Anlagenbuchungsarten Normal-/Erhöhte-/Sonder-AfA verwenden.
25. September 2024 12:09
Würde man typischerweise dann als Sonder-Afa einen Zuschuss buchen, damit sich meine AK reduzieren?
Zuletzt geändert von mtd_74 am 27. September 2024 16:48, insgesamt 1-mal geändert.
25. September 2024 19:31
Ein Zuschuss ist keine Abschreibung. Der Zuschuss könnte die AHK mindern oder ein Passivposten sein der auf die gleiche Dauer "abgeschrieben" wird wie das zugehörige Anlagegut.
https://www.haufe.de/finance/haufe-fina ... 57129.html
Powered by phpBB © phpBB Group.
phpBB Mobile / SEO by Artodia.