11. März 2019 09:10
hofa_himself hat geschrieben:Ich sehe die Sache wie folgt:
Soll-Kosten sind Schätzungen der Kosten ...
Da ich vor langer Zeit mal Steuerrecht hatte, gibt es AFAIR einen Gesetzestext in DE EStG, wo drin steht: "...beim Gefahrenübergang...zu aktivieren"
Bsp: du bestellst eine Waschmaschine, der Kreditor liefert am 12.03.19 mit einem gedruckten Einkaufslieferschein für VK-Preis 500€ netto. Er hat dir noch nicht Frachtkosten berechnet.
Dann ist es gem. Steuerrecht (übersteuert Bilanzrecht) absolutes MUSS schon beim Gefahrenübergang, d.h. wenn die Maschine bei dir die Haustür betritt am 12.03.19, einen wertmässigen Zugang zu buchen.
Da ja noch nachträgliche Frachtkosten kommen können, musst du das als Einstandspreis erwartet 500€ als Zugang buchen.
Sobald die Gesamtrechnung in Höhe von zB 500€ für die Waschmaschine und 20€ für den Transport und die Verpackung am 13.03.19 kommt, buchst du über Einkaufsrechnung, Lieferschein holen, Zu/Abschläge zuordnen, Rechnung buchen, die nachträglichen Kosten dazu. Dann wird der ursprüngliche Artikelposten verändert: Einstandspreis erwartet springt auf 0.00 und dessen vorheriger Wert wird kopiert in Einstandspreis tatsächlich. Es wird aber noch ein Wertposten erzeugt. Der alte und der neueWertposten bilden den Einstandspreis tatsächlich.
Zuletzt geändert von ERP-Berater am 11. März 2019 21:45, insgesamt 1-mal geändert.