18. Februar 2024 18:11
Eine Vorauszahlungsrechnung muss mit einem Buchungsdatum vor dem Buchungsdatum der Zahlung oder zum gleichen Buchungsdatum der Zahlung gebucht sein, sonst macht es keinen Sinn bzw. ich hoffe, es kommt zu Fehlermeldungen
Hintergrund ist das Buchen der unrealisierten und realisierten MwSt. dabie. Beispiel: Buchungsdatum VZ-Rechnung = 01-02-2024 -> das System bucht auf den 01-02-2024 unrealisierte MwSt. (separtes Sachkonto hinterlegt in der MwSt.-Buchungsmatrix; die Steuer muss zu diesem Buchgfatum NICHT an das Finanzamt abgeführt werden)
Der Kunde erhält die VZ-Rechnung übermittelt und entscheidet eigenständig, wann er sie bezahlt. Annahme-> Zahlung geht am 15-03-2024 auf der Bank ein.
Das Buchungsdatum der Zahlung mit Ausgleich der VZ-Rechnung ist also 15-03-2024 -> das System bucht am 15-03-2024 für den Zahlbetrag unrealisierte MwSt. zurück und bucht dafür nun realisierte MwSt. -> die Steuer aus der Zahlung muss an das Finanzamt zum Zeitpunkt des Eingangs abgeführt werden.
So funktioniert das mit der Vorauszahlungsrechnung und dann stimmt das mit der unrealisierten und realisierten Steuer auch.
VG Anke