[1/2-Gelöst]MWSt.-Buchungsmat. für Sonderfall EU und Ausland

8. Januar 2009 15:53

Hallo ich mal wieder!! Brauche etwas Hilfe bei einem Buchhaltungsproblem.

Ich überarbeite gerade die MWSt.-Buchungsmatrix und dabei stehe ich vor folgendem Problem:
Die Bildung der MWSt.für Rechnungen bezieht sich auf den Ort der Liefrung. Das heißt, wenn ich eine Ware auf die 19% Steuer sind in die EU verschicke, dann muß auf der Rechung 0% MWSt. sein. Wenn ich allerdings die Ware (19%) nach Deutschland verschicke und die Rechung an einen EU-Debitor geht, dann muß ich die Rechnung mit 19% MWSt. ausweisen.

Wie kann ich das im Navision abbilden ? ? ? :?:

MfG Marco
Zuletzt geändert von Marco.Zimmermann am 19. Januar 2009 15:18, insgesamt 1-mal geändert.

Re: MWSt.-Buchungsmatrix für Sonderfall EU und Ausland

8. Januar 2009 21:38

Die MWST-Geschäftsbuchungsgruppe/ USt-ID im Belegkopf einblenden und nach Bedarf einstellen, so wie hier beschrieben.

Re: MWSt.-Buchungsmatrix für Sonderfall EU und Ausland

8. Januar 2009 23:32

Und ihr Beide seid sicher, dass es sich dabei auch garantiert nicht um ein EU Dreiecksgeschäft dabei handelt welches anders abgebildet werden müsste, ja?! (http://de.wikipedia.org/wiki/Innergemei ... ch%C3%A4ft )

Kowa hat geschrieben:Die MWST-Geschäftsbuchungsgruppe/ USt-ID im Belegkopf einblenden und nach Bedarf einstellen, so wie hier beschrieben.


Und zusätzlich kommt dies auch noch bei ein und demselben Debitotr / Kunde vor, weswegen es auch nicht 2 verschiedene Stammdatensätze mit unterschiedlichen MwSt-Gschäftsbuchungsgruppen (= unterschiedliches umsatzsteuerliches Gebiet) aufrgund der unterschiedlichen Adresse gibt?

Gruß,
Anke

Re: MWSt.-Buchungsmatrix für Sonderfall EU und Ausland

9. Januar 2009 09:24

Vielen Dank euch Beiden für die schnellen Antworten.

@Kowa
Sorry hab da wohl nicht gründlich genug gesucht im Forum. :oops:
Dies betrifft bei uns 3 Kunden, aber bei den 3 zu 80% der Aufträge. Ich möchte das Verfahren soweit automatisieren, dass die Arbeit der Buchhaltung erleichtert wird und die Fehlerrate minimiert wird.

@Anke S.
Das bei Wiki hab ich mir durchgelesen und bin der Meinung, dass das kein "Dreiecksgeschäft" ist, da es sich um ein und denselben Debitor handelt. Welcher nur sein Lager und Hauptsitz in verschiedenen Ländern hat. Den 2. Satz von dir habe ich leider nicht verstanden. Kannst du den noch mal anders schreiben???

Bye Marco

Re: MWSt.-Buchungsmatrix für Sonderfall EU und Ausland

9. Januar 2009 12:57

Anke S. hat geschrieben:Und ihr Beide seid sicher, dass es sich dabei auch garantiert nicht um ein EU Dreiecksgeschäft dabei handelt welches anders abgebildet werden müsste, ja?! (http://de.wikipedia.org/wiki/Innergemei ... ch%C3%A4ft )

Das von mir beschriebene Verfahren wird so von 2 unserer Kunden in der Praxis eingesetzt, die sich das vorher von ihrem Steuerberater haben absegnen lassen. Die haben das nicht als Dreiecksgeschäft eingestuft.

Re: MWSt.-Buchungsmatrix für Sonderfall EU und Ausland

10. Januar 2009 16:33

vorsicht:
das kann ein nicht steuerbarer Fall sein, wenn du die Ware von einem dritten übernimmst, der die ware selbst über die grenze gebracht hat, dann gilt: du bist nur frachtführer und die Steuer gilt wie bei einem EU import, das ist eine ausnahme, die nicht so ohne weiteres aus dem gesetzestext ersichtlich ist.

Re: MWSt.-Buchungsmatrix für Sonderfall EU und Ausland

13. Januar 2009 08:12

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Ich denke ich komme nun schon ein Stück weiter in meinen Überlegungen.

Bye Marco