11. März 2008 12:34
Also, wie so oft: es kommt darauf an ...
(das folgende natürlich unter Vorbehalt, meine Semester "Privates Recht" sind ja schon 'n paar Tage her).
1) Add-On Module des Dynamics Partners: hier handelt es sich um standardisierte Erweiterungen des Grundsystems und sind Eigentum des NSC. Das NSC überlässt dem Kunden gegen Entgeld dauerhaft die Rechte (Lizenz) für die Nutzung der Programmteile.
2) Kundenspezifische Anpassungen: Das NSC ändert oder ergänzt Programmcode gem. Beauftragung durch den Kunden. Hier handelt es sich um einen "Werkvertrag", d.h. die Erstellung der gewünschten Funktionalität ist explizit Vertragsgegenstand. Die ergänzten Programmteile sind Eigentum des Auftraggebers, also des NAV Kunden.
(Genauso als würde man beim Schreiner einen Schrank bestellen, der gehört einem dann ja auch). Möchte das NSC diese Ergänzugen in anderen Projkten nutzen, so darf dies nur mit Zustimmung des Kunden geschehen (wenn nix anderes vereinbart wurde - siehe Kleingedrucktes!).
Änderungen im Standardcode fallen in eine "Grauzone", da Eigentümer des "Standards" Microsoft ist, welche die Änderung per Lizenz zugestehen, die Rechte am Code aber natürlich nicht abtreten.
3) Sonstige Anpassungen. Programmfunktionen die im Rahmen des Projektes erstellt wurden, aber nicht expliziter Vertragsgegenstand waren (z.B. Hilfsprogramme, Tools, etc.) gehören dem, der den Code entwickelt hat - also dem NSC. Dieser Code fält nicht unter "Werkvertrag" sonder wird im Rahmen eines "Dienstleistungsvertrages" erstellt.
Das alles hängt natürlich vom Projektvertrag ab. Hier habe ich schon die irrsinnigsten Klauseln gefunden, aber wenn's der Kunde unterschreibt - selber Schuld
Ich hoffe die Juristen im Forum ziehen das mal gerade ...