15. Januar 2008 15:24
Hallo an Alle,
so blöde das auch jetzt klingt...
Erstmalig habe ich einen Kunden, bei dem gerade derzeit eine Betriebsprüfung stattfindet. Der Kunde arbeitet schon ca. 10 Jahre mit Navision.
Bislang hatte ich bei keinem Kunden derartige Probleme mit Prüfern...
Jedenfalls wollen diese Prüfer die komplette Bilanz wohl nachrechnen und wollen für jedes Jahr EB-Werte sehen und nicht nur die Bewegungsdaten.
Wie bekomme ich denn das hin?
Muss ich dem Kunden sagen, er soll alle 10 Jahre exportieren?
Oder habt Ihr dafür schon eine Lösung gefunden?
Mir eilts ein wenig, denn die Prüfer sind mir auf den Hacken :)
Danke!
Grüße
Marc
16. Januar 2008 09:35
Ich würde das mit dem Steuerberater des Kunden abstimmen, was der Prüfer sehen darf und was nicht.
16. Januar 2008 09:42
Guten Morgen,
auch wir wurden schon per GDPdU geprüft. Dabei haben wir aber nicht die GDPdU-Schnittstelle benutzt, sondern nur die angeforderten
Daten über eigene Dataports pro Bereich (Stammdaten, Salden und Bewegungen) exportiert.
Es gibt bei den Sachkonten, Debitoren und Kreditoren standardmäßig ein Feld Datumsfilter (T15 Feld 28 / T18 und T23 Feld 55).
Beispiel Sachkonten
- Code:
// EB-Wert
//******************************************************
"G/L Account".SETRANGE("Date Filter",01011800D,StartDatum-1);
"G/L Account".CALCFIELDS("Balance at Date");
"EB-Wert" := "Balance at Date";
Beispiel Debitoren
- Code:
// EB-Wert
//******************************************************
Customer.SETRANGE("Date Filter",01011800D,StartDatum-1);
Customer.CALCFIELDS("Debit Amount");
Customer.CALCFIELDS("Credit Amount");
"EB-Wert" := "Debit Amount" - "Credit Amount";
Die Variable StartDatum als SetRange-Bis Wert wird vom User in der Requestform festgelegt.
Als SetRange-Von Wert haben wir den 01.01.1800 festgelegt, da gab es unserer Firma und auch Navision noch nicht.
MfG
Christian
16. Januar 2008 10:08
Nach den Grundsätzen der GDPDU ist es den Prüfern erlaubt unterschiedliche Zugriffsformen zu verlangen, die meistens im IDEA-Format liegen müssen.
Die Frage ist, ob man die GDPDU-Schnittstelle entsprechend anpassen kann oder ob ich damit dann Probleme bekomme...
16. Januar 2008 10:32
Wir haben die GDPdU-Schnittstelle schon mehrfach erfolgreich angepasst, aber der Grundtenor bleibt bestehen: Was íst der Minimalumfang der Daten, die der Prüfer sehen darf. Die Prüfer haben kein Auswertungsverbot bei versehentlich überlassenen Daten. Insofern würde ich ersteinmal den Steuerberater des Kunden und den Kunden befragen, welche Daten den überhaupt ausgegeben werden sollen.
16. Januar 2008 10:48
Bezüglich der EB-Werte hatten wir auch ein Problem:
Für die Debitoren/Kreditoren habe ich in den Reports
11003, Customer Total-Balance und
11004, Vendor Total-Balance
die Daten neben dem Ausdruck in eine Tabelle geschrieben und
die dann per GDPdU Exportiert.
Für den Bereich der Fibu wurde die GDPdU-Schnittstelle von unserem NAV-Partner individuell erweitert.
16. Januar 2008 12:54
Um den Export großer Zeiträume in großen Datenbanken mit Millionen von Sachposten zu beschleunigen , kann man ein aktuelles Testsystem erstellen, hier Sach-/Debitorenposten komprimieren (z.B. monatsweise ) und erstmal diese Daten exportieren. Wenn dann Unstimmigkeiten in bestimmten Bereichen auftreten, können die Einzelposten gezielt aus dem Echtsystem exportiert werden.
21. Januar 2008 12:10
Anbei eine Email von einem Kunden, um der Dringlichkeit ein wenig Nachdruck zu verleihen.
Wir "basteln" individuell an dieser Schnittstelle herum. Was eigentlich benötigt würde ist eine Lösung von Microsoft.
Zitat:
xxx bzw. xxx muss bzgl. der Schnittstelle aktiv werden. Und dies nicht nur im Interesse von xxx sondern von allen Navison-Kunden.
D.h. es muss sichergestellt werden, dass der Prüfer in seinem Programm die Bilanz und G+V für den Prüfungszeitraum erstellen kann. Um sicher zu gehen, dass die Datenübernahme korrekt ist, führt er dann eine Verprobung mit den eingereichten Bilanzen durch.
Dies bedeutet für Navision, dass die Vorträge, die Kennzeichnung der Konten ( Sachkto. oder Personenkto.) über die Schnittstelle mit ausgegeben werden müssen. Ebenso muss die Logik der G+V Nullstellung in der Schnittstelle berücksichtigt werden.
Diese Anforderungen kamen direkt vom Betriebsprüfer an den Kunden!
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