7. Juli 2007 12:30
tramway hat geschrieben:Hallo zusammen,
wir haben ein kleines IFRS-Problem. Wir müssen zwei Jahresabschlüsse machen, einen nach HGB (kein Problem) und einen nach IFRS (Problem). Am liebsten wäre es uns, wenn bei jeder HGB-Buchungen die entsprechende IFRS-Buchung automatisch mitgebucht wird. Die Herausforderung ist natürlich, dass bei abweichenden Buchungssätzen die Möglichkeit besteht, zwei unterschiedliche Buchungssätze anzugeben.
Hat jemand damit Erfahrung?
Vielen Dank und viele Grüße
Janna und Frank
Hallo, da ich mich mit HGB und IFRS ausm BWL-Studium gut auskenne und mittlerweile 7 Monate mit Navision Finanzmanagement arbeite, möchte ich folgendes anmerken: Navision ist wie jede Software der Welt erst ein mal "doof", d.h. sie hat keine künstliche Intelligenz.
Nach IFRS kann ich bei der Folgebewertung das Anlage-, bzw. das Umlaufvermögen wertmäßig erhöhen, wenn die Marktpreise gestiegen sind.
Der Buchungssatz wäre per irgend eine Aktiva an Eigenkapitalrücklage, d.h. erfolgsneutral. Nach HGB wäre das ja verboten, d.h. es müßte hier wertmäßig der Betrag 0,00 auf das selbe Haupt- und Gegenkonto landen. Natürlich könnte man 2 Kontenpläne entwickeln, aber mir ist nicht bekannt, daß Navision beim Buchen Kontennummern aus 2 verschiedenen Kontenplänen bedienen kann -> da wäre die datentechnische referenzielle Integrität nimmer gewährleistet!
Jetzt fragen Sie, wie man es schaffen kann innerhalb desselben Fibu-Buchblatts 2 mal dasselbe Hauptkonto Aktiva und 2 versch. Beträge sowie zwei verschiedene Gegenkonten anzugeben?
Wenn das ein Entwickler in C/AL schafft, dann kriegt er von mir mein komplettes Monatsgehalt. Das ist datentechnisch einfach nicht machbar!
Man kann IFRS und HGB zB über Kontenschemata getrennt abbilden.
Ach ja, natürlich ist mein obiges Bsp. mit Fibu-Buchblatt unsinnig, weil ich so meine Artikelpreise natürlich NICHT verändern kann. Denn Navision kennt nur die Richtung von Nebenbuchhaltung -> Hauptbuchhaltung.
Ich müßte also zuerst sagen wir mal Artikelbuchblatt oder Inventurbuchblatt aufrufen und eine Neubewertung durchführen. Die dabei entstehenden Wertposten landen dann auf den Sammel-Sachkonten als Sachposten.
Ich wünsche Ihnen aber trotzdem viel Glück! Dieses werden Sie brauchen, denn Sie müßten jemanden finden, der sich sowohl sehr gut mit HGB + IFRS Buchführung als auch sehr mit C/AL Programmierung auskennt und irgendwie die referenzielle Integrität einhalten kann, wenn er versch. Konten aus versch. Kontenpläne parallel beim Buchen ansprechen will.
V.a. möchte ich sehen, wie man automatisch die Percentage of Completition Method bei langfristigem Anlagenbau sauber hinkriegt?
EDIT: Rolle rückwärts - vielleicht klappt das durch Splittbuchungen? Dazu müßten Sie jedoch im normalen Kontenplan eine Mischung aus IFRS- und HGB-Konten einrichten, d.h. paralle aufbauen. Aber dann kriegen Sie ein gewaltiges Problem, falls Ihre Firma wirtschaftsprüfungspflichtig ist oder wird. Denn der WP kriegt einen Wutanfall, wenn er so einen Kontenplan sieht (ich geh davon aus, daß er so clever ist, sich nicht nur den Report anzugucken, sondern auch die tatsächliche Quelle, d.h. die Form des Kontenplans). Egal wie Sie die Von und Bis Summen einzelner Konten definieren. Da müßte ein Wunder geschehen, um das Testat mit Stempel noch vor dem Bilanzstichtag rechtzeitig vom WP zu kriegen.
Ich als Diplom-Kaufmann gehe immer zuerst von den Anforderungen externer Interessenten wie zB Fiskus, Betriebsprüfer, Wirtschaftsprüfer, Fremdkapitalgeber, Eigenkapitalgeber und externer gesetzlichen Vorgaben wie Basel 2, SOX etc. aus und erst dann gucke ich, was man innerhalb dieses Rahmens überhaupt in Navision machbar ist. Denn Navision ist nur eine Software, der es Wurscht ist, ob im Kontenplan Bilanz oder GuV Kontentyp steht. Navision bietet nur an, daß man periodisch GuV-Konten auf Null stellt und ansonsten Kontensalden aufsumiert. Navision prüft nicht, ob bei der Einrichtung die Normen des HGB, EStG, GOB, IFRS, US-GAAP etc. etc. eingehalten oder verletzt werden. D.h. man muß schon VOR der Einrichtung bilanziellen und juristischen Sachverstand mitbringen, um später bei einer Prüfung des eigenen Unternehmens nicht in Teufels Küche zu kommen, Stichwort Compliance. Vor dem Hintergrund, daß angeblich ab 2010 alle Kapitalgesellschaften in der EU (auch der Mittelstand, der GmbH ReFo hat) nach IFRS bilanzieren müssen und zudem alle Kap.Ges. wirtschaftsprüfungspflichtig werden sollen, erlaube ich mir die Skepsis, daß es sinnvoll ist, Ihr Vorhaben 1:1 umzusetzen.
EDIT 2: Sie würden mitm WP auch dann Ärger kriegen, wenn wie im obigen Bsp. mit der Neubewertungsrücklage 2 versch. Belegnr. von Navision vergeben werden, damit überhaupt gebucht werden kann. Denn der WP wird sagen, es ist ein und der selbe Geschäftsvorfall innerhalb 2 versch. Ext.ReWe Systeme, also müßte dieselbe Belegnr. erscheinen. Denn der WP prüft ja anhand von Saldenbestätigungen die ganzen Debitoren- und Kreditorenrechnungen. Diese haben jedoch eine eindeutige Belegnr. Jetzt müßte man sich fragen, wie man das mit Navision wirklich hinkriegt, denn in einem Buchblatt ist normalerweise jede komplett mit Haupt- und Gegenkonto ausgefüllte neue Zeile verbunden mit einer neuen Belegnummer.
Richtig Probleme werden Sie kriegen mit der percentage of completition method. Da kann man zB beim Brückenbau Teile der Brücke über die Jahre nach IFRS teilweise aktivieren. Gleichzeitig ist das nach HGB erst mit der Fertigstellung ein Gesamtaufwand. Hier haben Sie verschiedene Hauptkonten, verschiedene Beträge und verschiedene Gegenkonten. Somit ist meine ursprüngliche Überlegung von oben hinfällig. Sie klappt nur, wenn man zB eine Splittbuchung mit dem selben Gegenkonto macht, dann könnte man ja ein und dieselbe Belegnummer verwenden.
Zuletzt geändert von Freestyler am 7. Juli 2007 12:59, insgesamt 1-mal geändert.