GoB durch FA in Frage gestellt

9. November 2009 19:47

Hallo,

wir haben gerade eine Betriebsprüfen. Dem Prüfer war nach eigenem bekunden "Microsoft Navision" unbekannt und er kam zu dem Schluss, dass die Ordnungsmäßigkeit in Frage zu stellen sei, und zwar aus folgenden Gründen:

a) schlecht tür fremde Dritte in angemessener Zeit nachvollziehbar
b) Keine Gegenkonten erkennbar!
c) Anspruch der Finanzverwaltung auf digitalisierten Datenzugrift seit 2002 ! hier über Datev
nur Salden + Umbuchungen erkennbar - nicht im Sinne des BMF Schreibens vom
16.07.2001IVD2-S0316-136101 BStB120011S.415tf

Habt Ihr einen Tipp, welche Berichte man am besten bereitstellt, sodass man diese Zweifel ausräumen kann? Oder was ist zu beachten für die Kommunikation mit dem deutschen Fiskus? Kann eine DATEV Schnittstelle weiterhelfen? Wenn ja, welche?

Danke für jeden Tipp
John

Re: GoB durch FA in Frage gestellt

9. November 2009 20:41

Hallo John

Eigentlich müsste Dir euer Microsoft Partner bei all diesen Themen weiterhelfen können (Z.B. durch das Software-Zertifikat etc.,). Navision gibt es ja seit Urzeiten auf dem internationalen (!) Markt und ist im Mittelstand Deutschland ebenfalls seit Urzeiten ziemlich breit verteten. Nur scheint eben nicht jeder Prüfer ERP Systeme zu kennen, Mittelstand zu betreuen und manche neigen sogar zur "DATEV-Blindheit" :-)

johndoecal hat geschrieben: schlecht tür fremde Dritte in angemessener Zeit nachvollziehbar

Es muss ja eigentlich auch heissen: Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann Wer sich also mit Mittelstandsprüfung befasst, der sollte als Sachverständiger in NAV (=> einem ERP System) die Buchungen nachvollziehen können mit einer Minimalunterstützung vom Endanwender und z.B. der Erläuterung der Nutzung von NAVIGATE in NAV.

johndoecal hat geschrieben:Keine Gegenkonten erkennbar!

Da wären wir dann ja wieder beim ERP-System. Bitte Navigate drücken (was es immerhin in NAV gibt), denn es kann nun einmal mehr als ein 'Gegenkonto' geben.

johndoecal hat geschrieben:Anspruch der Finanzverwaltung auf digitalisierten Datenzugrift seit 2002 ! hier über Datev
nur Salden + Umbuchungen erkennbar - nicht im Sinne des BMF Schreibens vom
16.07.2001IVD2-S0316-136101 BStB120011S.415tf

Dafür gibt es in NAV
A) die GDPDU Schnittstelle - sogar kostenlos, da gesetzlich vorgeschrieben. Den Inhalt der Exportdatei bestimmt natürlich eure Firma. Frag hier bitte euren Microsoft Partner.
Sowie bei Kenntnis des Systems (*lach):
B) den 'Nur Lesezugriff', den man über Zugriffsrechte definiert. Auch hier wieder bitte euren Microsoft Partner darauf ansprechen.

Wenn das Alles nicht hilft: als letzte Lösung würde ich den Prüfer auswechseln, da anscheinend ERP Systeme unbekanntes Terrain für ihn sind ;-)

VG,
Anke

Re: GoB durch FA in Frage gestellt

10. November 2009 02:20

Ich kann Anke da nur zustimmen.

Jedes System, das man nicht kennt, ist anfangs schwer durchschaubar. In den ein bis zwei Wochen, die ein Prüfer meistens für die Prüfung verwendet, wird er das wohl auch kaum lernen können. Das NAV als einer der "Platzhirsche" für den Mittelstand dem Prüfer unbekannt ist, lässt für mich auch eher Zweifel an der Eignung für die Aufgabe aufkommen. Es wird mittlerweile durchaus viel über Schnittstellen geprüft, weil die Systeme ja immer komplexer werden. Solange der Prüfer aber weiss, welche Konten er braucht, kann auch alles über die GdPdU Schnittstelle (die kann und muss individuell konfiguriert werden) exportiert werden und in sein Prüfprogramm importiert werden ( so machen das jedenfalls andere Prüfer :-) ). Wenn er ohne Datenexport prüfen will, gibt es spezielle Forms, die Zugriff auf alle notwendigen Daten gewähren.

Auch als noch keinen GdPdU-Richtlinien gab, wurden Navisionsysteme geprüft :wink: . Als ich vor neun Jahren die erste Betriebsprüfung erlebte, war in einem System mit 100 Lagerorten ein Lagerwert von 40 Millionen DM durch den Prüfer zu verifizieren. Der hat damals zu Recht bemängelt, dass es keine Möglichkeit gäbe, nachzuvollziehen, woher die Beträge eines Sachpostens innerhalb der Lagerbuchhaltung kämen. Das gab es bei Version 2 noch nicht und musste damals mit hohem Aufwand dazuprogrammiert werden. Mittlerweile ist das schon seit Jahren im Standard vorhanden. Seitdem habe ich an keinem System irgendetwas im Programm ändern müssen, um den Anforderungen einer Prüfung zu genügen.