9. November 2009 20:41
Hallo John
Eigentlich müsste Dir euer Microsoft Partner bei all diesen Themen weiterhelfen können (Z.B. durch das Software-Zertifikat etc.,). Navision gibt es ja seit Urzeiten auf dem internationalen (!) Markt und ist im Mittelstand Deutschland ebenfalls seit Urzeiten ziemlich breit verteten. Nur scheint eben nicht jeder Prüfer ERP Systeme zu kennen, Mittelstand zu betreuen und manche neigen sogar zur "DATEV-Blindheit"
johndoecal hat geschrieben: schlecht tür fremde Dritte in angemessener Zeit nachvollziehbar
Es muss ja eigentlich auch heissen:
Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann Wer sich also mit Mittelstandsprüfung befasst, der sollte als Sachverständiger in NAV (=> einem ERP System) die Buchungen nachvollziehen können mit einer Minimalunterstützung vom Endanwender und z.B. der Erläuterung der Nutzung von NAVIGATE in NAV.
johndoecal hat geschrieben:Keine Gegenkonten erkennbar!
Da wären wir dann ja wieder beim ERP-System. Bitte Navigate drücken (was es immerhin in NAV gibt), denn es kann nun einmal mehr als ein 'Gegenkonto' geben.
johndoecal hat geschrieben:Anspruch der Finanzverwaltung auf digitalisierten Datenzugrift seit 2002 ! hier über Datev
nur Salden + Umbuchungen erkennbar - nicht im Sinne des BMF Schreibens vom
16.07.2001IVD2-S0316-136101 BStB120011S.415tf
Dafür gibt es in NAV
A) die GDPDU Schnittstelle - sogar kostenlos, da gesetzlich vorgeschrieben. Den Inhalt der Exportdatei bestimmt natürlich eure Firma. Frag hier bitte euren Microsoft Partner.
Sowie bei Kenntnis des Systems (*lach):
B) den 'Nur Lesezugriff', den man über Zugriffsrechte definiert. Auch hier wieder bitte euren Microsoft Partner darauf ansprechen.
Wenn das Alles nicht hilft: als letzte Lösung würde ich den Prüfer auswechseln, da anscheinend ERP Systeme unbekanntes Terrain für ihn sind
VG,
Anke