Buchungskorrektur nur durch Storno möglich??

17. März 2010 00:30

oder geht das auch anders?

Hallo, @all,

ich hatte heute einen Interessenten da, der das Buchungsprinzip bei NAV in Frage gestellt hat. Konkret geht es um folgendes: diese Firma hat bisher die Datev-Software im Einsatz. Da soll es wohl möglich sein, alle Buchungssätze auf die Konten zu buchen, ohne sie "so richtig" zu buchen. D.h. man kann die Buchungen, obwohl sie schon auf den Konten sind, einfach ändern, umbuchen usw. ohne dass das aufscheint. Erst wenn man quasi endgültig bucht, sind die Buchungen richtig festgeschrieben. Tut mir leid, aber ich kann das nicht besser erklären.

Nur, eines ist ja sicher, bei NAV ist das anders. Solange ich die Buchungen nur im Buchblatt habe, sehe ich sie nicht auf den Konten, kann also keine BWA usw. drucken. Habe ich dann gebucht, kann ich nur noch stornieren und neu erfassen, was man dann ja wieder in den Buchungsjournalen sieht. So kenne ich das aber auch von anderen Systemen wie z.B. Sage, auch SAP macht das wohl so. NAV ist also für mich da vollkommen okay, der Interessent sieht das nicht so bzw. die Buchhalterin will nicht. Begründung: der Chef gibt ihr immer Buchungen vor, Kosten usw. und will dann die BWAs sehen und wenn das nicht genehm ist, dann muss sie anders buchen, und das kann evtl. nach Wochen sein.. Hört sich komisch an, ich weiß, ist aber so.. Diese Buchhalterin behauptet auch, alle anderen Programm wie IBM, Lexware usw. könnten das auch, was Datev kann..

Wie seht ihr das und was kann ich der Dame entgegnen??

Danke im Voraus und viele Grüße

Annette

Re: Buchungskorrektur nur durch Storno möglich??

17. März 2010 20:58

Hallo Annette,

Du siehst das komplett richtig! Das geht in NAV nicht anders (und wahrscheinlich auch in keinem anderen ERP-System). Gebucht ist gebucht und damit in den Postentabellen. Somit ist eine Änderung nur durch Storno und Neubuchung möglich - was jeden Prürfer übrigens wahnsinnig freut und NAV dadurch auch ein Software-Zertifikt wohl hat.

DATEV ist kein ERP-System (Lexware, Sage etc. übrigens auch nicht, da gibt es viele Inseln drin mit Schnittstellen). Bei deinem Kunden liegt aber das Problem ja wohl aber auch eher entweder im Prozess (Dauert zu lange!) oder in der Ressource (Fachkenntnisse vorhanden?) - und nicht im System.

VG,
Anke

Re: Buchungskorrektur nur durch Storno möglich??

26. März 2010 11:42

Ich kenne das aus Lexware.
Da werden die Buchungen im "Stapel" gehalten und man kann u.a. die BWA mit diesen Buchungen aufrufen.

In NAV kenne ich nur den Bericht 11500 "vorläufige Probebilanz", der bis zu 3 Buchungsblätter includieren kann.
Auf dessen Basis könnte man doch auch einen Bericht bauen, der nur die BWA enthält und die gewünschten Buchungsblätter includiert.

Das sollte kein unüberwindliches Hindernis sein.

Grüsse
ToKi

Re: Buchungskorrektur nur durch Storno möglich??

27. April 2010 17:48

a_siegel hat geschrieben:oder geht das auch anders?

Hallo, @all,

ich hatte heute einen Interessenten da, der das Buchungsprinzip bei NAV in Frage gestellt hat. Konkret geht es um folgendes: diese Firma hat bisher die Datev-Software im Einsatz. Da soll es wohl möglich sein, alle Buchungssätze auf die Konten zu buchen, ohne sie "so richtig" zu buchen. D.h. man kann die Buchungen, obwohl sie schon auf den Konten sind, einfach ändern, umbuchen usw. ohne dass das aufscheint. Erst wenn man quasi endgültig bucht, sind die Buchungen richtig festgeschrieben. Tut mir leid, aber ich kann das nicht besser erklären.

Nur, eines ist ja sicher, bei NAV ist das anders. Solange ich die Buchungen nur im Buchblatt habe, sehe ich sie nicht auf den Konten, kann also keine BWA usw. drucken. Habe ich dann gebucht, kann ich nur noch stornieren und neu erfassen, was man dann ja wieder in den Buchungsjournalen sieht. So kenne ich das aber auch von anderen Systemen wie z.B. Sage, auch SAP macht das wohl so. NAV ist also für mich da vollkommen okay, der Interessent sieht das nicht so bzw. die Buchhalterin will nicht. Begründung: der Chef gibt ihr immer Buchungen vor, Kosten usw. und will dann die BWAs sehen und wenn das nicht genehm ist, dann muss sie anders buchen, und das kann evtl. nach Wochen sein.. Hört sich komisch an, ich weiß, ist aber so.. Diese Buchhalterin behauptet auch, alle anderen Programm wie IBM, Lexware usw. könnten das auch, was Datev kann..

Wie seht ihr das und was kann ich der Dame entgegnen??

Danke im Voraus und viele Grüße

Annette



Manchmal ist es evtl. besser, wenn ein Interessent nicht NAV kauft. Denn wenn nachher die Forensic-Abteilung an die Türe klopft und jemand wg. kreativer Buchführung eingeknastet wird, ist es besser, wenn die Schlagzeilen nicht unbedingt das "Fibu-System" NAV umfassen.
Nur weil nachher die Cahs-Flow-Rechnung nicht paßt, legitimiert NICHT, daß ein Abteilungsleiter Finanzen plötzlich buchen läßt, wie ihm paßt. Mit der Einführung persönlicher Managerhaftung und verschärfter Fahndung (Steuer-CD Schweiz) haben sich die Zeiten geändert. Das HGB, IFRS und US-GAAP wurden nicht aus Jux erfunden. In den USA gibt es übrigens Fälle, in denen auch mittelständische CFOs zu 350 Jahren wg. kreativer Buchführung verurteilt wurden. Nur so als Gedanke.