5. Juni 2018 11:55
'Unser' Finanzamt sagt, dass es falsch wäre, wenn EU/VAT19-Einkäufe in der Zeile '89/Stpfl innerg. Erwerbe' (USTVA z.B. aus dem DE-Cronus) aufscheinten. Also die 'normalen' steuerfreien Erwerbe. Wie richtet Ihr NAV ein, dass diese in der anderen Zeile aufgeführt werden, also 91/innergem. Erwerbe? Oder ist nur Konstanz so 'komisch'?
Merci für alle sachdienlichen Hinweise
6. Juni 2018 23:50
Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe gehören in UVA-Pos. 89. Pos. 91 ist für steuerfreie innergem. Ewerbe, was aber ein Sonderfall ist (§ 4b UStG). Der Normalfall ist dass die ig. Erw. zu versteuern sind.
Steuerfreie ig. Erwerbe wären ganz einfach zu buchen, du musst eben eine Kombination aus einer MwSt-Geschäfts- und -Produktbuchungsgruppe einrichten die keine Erwerbsteuer/Vorsteuer bucht.
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