Ablösung von NAV -> Recherche-System / Wartungsvertrag

3. August 2017 17:18

Hallo zusammen,

wir haben derzeit (noch) NAV 2009 R2 CC im Einsatz. Dieses möchten wir durch ein anderes ERP-System ablösen (nicht-NAV).
Das bestehende NAV soll nach dem Echtstart weiterhin als Recherche-System zur Verfügung stehen.
Gibt es dabei irgendetwas zu bedenken? Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich den Wartungsvertrag getrost kündigen kann? Wir werden ja nur noch lesend auf die Datenbank zugreifen. Ich gehe davon aus, dass wir das System weiterhin lesend nutzen dürfen.

Vielen Dank für eure Einschätzung
Peter

Re: Ablösung von NAV -> Recherche-System / Wartungsvertrag

3. August 2017 18:11

Sofern du NAV gekauft hast brauchst du keinen Wartungsvertrag um NAV legal nutzen zu dürfen. Der Vertrag mit Microsoft ist notwendig um Änderungen an der NAV Lizenz vornehmen zu können (Erweiterung um zusätzliche Benutzer oder Module usw.) bzw. um Anrecht auf die jeweils aktuelle Version zu haben.

Da NAV 2009 ohnehin seitens Microsoft aus jeglicher Wartung raus ist wird es keine Updates mehr für NAV 2009 geben. Ein Thema könnte da z. B. sein dass NAV 2009 nicht mehr auf aktuellen Serverbetriebssystemen läuft oder sowas in der Art.

Wenn du NAV aber nur mietest dann erlischt die Nutzungserlaubnis mit Ende des Mietvertrags (SPLA / Subscription).

Re: Ablösung von NAV -> Recherche-System / Wartungsvertrag

3. August 2017 18:14

Gibt es dabei irgendetwas zu bedenken? Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich den Wartungsvertrag getrost kündigen kann? Wir werden ja nur noch lesend auf die Datenbank zugreifen. Ich gehe davon aus, dass wir das System weiterhin lesend nutzen dürfen.


Das wichtigste Problem ist wahrscheinlich technischer Natur. Je nachdem wie ihr euer neues System aufsetzt. musst du u.U. Umständen das alte System noch 10 Jahre vorhalten. D.h. du musst u.U. sicher sein, dass du auch in 10 Jahren noch auf NAV zugreifen kannst. Und ob das schon 8 Jahre alte NAV 2009 CC unter einem Windows 17 noch läuft bezweifele ich (z.B. COM Komponenten).
Wenn du also sicherstellen kannst, dass du auch in 10 Jahren noch auf das System zugreifen kannst, und du nicht vielleicht doch ein Update auf eine aktuellere Version machen musst (wg. z.B. Fibu-Prüfung), dann kannst du den Wartungsvertrag zum Vertragsende unter Einhaltung der Kündigungsfristen kündigen. :-(

Ansonsten kannst du das System in die Ecke stellen und warten.

Dürfen wir erfahren warum und durch was ihr NAV ersetzt?

Gruß Fiddi