21. September 2016 08:39
Hallo zusammen,
ich hab mal eine, hoffentlich, einfache Frage zum Thema Mahnungen.
Wenn ich eine Mahnung, z. B. Mahnstufe 2, registriere wird ja auf Basis des Belegdatums dieser Mahnung und der Fälligkeitsformel der Mahnstufe die Fälligkeit für die nächste Mahnstufe errechnet, oder?
Beim Registrieren wird diese Fälligkeit dann in den Mahnungs-/Zinsrechnungsposten hinterlegt. Dies ist dann die Basis für den Mahnlauf zu prüfen ob wieder eine Mahnung für einen Debitor fällig ist.
Hoffe soweit war alles richtig, jetzt die Frage:
Kann ich diese Fälligkeit im nachhinein noch anpassen: Beispiel, der Mahnlauf ist, aufgrund von Krankheit/Urlaub später als normal durchgeführt worden und das Belegdatum wurde nicht angepasst, daher erhalten jetzt ja alle Debitoren die Mahnung später als diese eigentlich, wenn man stumpf die Fälligkeitsformeln für die Mahnung addiert, fällig wären.
Kann ich das Fälligkeitsdatum in den Mahnungs-/Zinsrechnungsposten irgendwie manuell anpassen?
Gruß
Mathes