12. April 2015 14:51
Eine Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder eine sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird (§14 UStG).
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Der BFH hat nun in einem Urteil vom 17.02.2011 (V R 39/09) entschieden, dass ein unberechtigter Steuerausweis i.S. des § 14c Abs. 2 UStG nicht unbedingt voraussetzt, dass die Rechnung alle Pflichtangaben enthält.
Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist, schuldet gemäß § 14 c Abs. 2 Satz 1 UStG des ausgewiesenen Betrag.