10. September 2014 11:34
Onlinehilfe hat geschrieben:Die Stapelverarbeitung "GuV Konten Nullstellung" kann mehrmals aufgerufen werden. Sie können im vorigen Geschäftsjahr buchen, selbst wenn die GuV Konten Nullstellung bereits vorgenommen wurde, sofern Sie die Stapelverarbeitung erneut ausführen.
10. September 2014 11:57
Natalie hat geschrieben:Ist es richtig, dass der Standard keine Unterstützung bietet, die Stapelverarbietung von alleine aufzurufen (oder wenigstens darauf hinzuweisen), sobald in ein abgeschlossenes Geschäftsjahr nachgebucht wird?
10. September 2014 12:08
Kowa hat geschrieben:Da muss schon ein Anwender mit Sachverstand den ganzen Prozess kontrollieren, damit der schlüssig zu Ende geführt wird.
10. September 2014 13:40
10. September 2014 15:27