9. September 2014 07:36
Guten Morgen!
Heute wieder eine Frage zu der ich leider bisher keinen Lösungsansatz finden konnte.
Unsere USA Kollegen (die mittlerweile auch in NAV 2009 arbeiten) haben eine Verkaufsreklamation angelegt. Leider handelt es sich um Werkzeuge die vor Navision bereits geliefert und berechnet wurden. Daher fehlt mir nun Lieferung sowie Rechnung im Navision um die erzeugte Verkaufsreklamation dagegen zu verbuchen.
Hat hier jemand eine Idee wie ich die Verkaufsreklamation dennoch sauber in Navision 2009 R2 verbuchen kann?
Gruß
Fuige
Zuletzt geändert von fuige am 12. September 2014 07:08, insgesamt 3-mal geändert.
9. September 2014 07:51
Hallo,
für eine Reklamation benötigst du keinen Gegenbeleg in NAV, die kannst du normalerweise auch ohne vorhandenen Lieferschein bzw. Rechnung buchen (kundenspezifische Anpassungen ausgenommen)
Für deine Reklamation muss es ja mal eine ausgehende Lieferung und auch eine Rechnung gegeben haben, die sich im Lagerbestand und in der Buchhaltung niedergeschlagen haben. Jetzt buchst du einfach eine Rücklieferung (als Referenz kannst du ja die ursprüngliche Lieferscheinnummer benutzen) und erstellst einfach eine Gutschrift.
Gruß, Fiddi
9. September 2014 09:19
Problematisch kann es dabei mit der korrekten Lagerbewertung der rückgebuchten Artikel werden, da ja kein Artikelposten existiert, auf den man sich beziehen könnte. Den Einstandspreis für die Rücknahme muss man also genau prüfen bzw. einen aktuellen Durchschnitt verfügbar haben.
10. September 2014 12:59
Vielen Dank für Eure Hilfe!
11. September 2014 15:31
Hallo!
Ich muss diesen Vorgang doch nochmal aufgreifen um etwas abzuklären.
Wie kann ich denn die Reklamation ohne Angabe eines "Ausgegl. von Artikelposten" hinterlegen zu müssen verbuchen?
Und wie erhalte ich anschl. die € Wert Gutschrift für den Kunden?
Gruß u. Dank
Fuige
11. September 2014 21:51
Da man in diesem Szenario keine Artikelposten hat, auf die man sich beziehen könnte, wie
hier beschrieben, muss dazu die Einstandspreisrückverfolgung im Verkauf abgeschaltet werden. Deswegen muss man dann ja selber auf den Einstandspreis achten. Nach dem Verbuchen des Reklamation sollte die Einstandspreisrückverfolgung aber sofort wieder eingeschaltet werden.
Fakturieren kann man das dann normal durch Übernahme der Reklamationszeilen in eine Gutschrift.
12. September 2014 07:08
Guten Morgen Kowa,
das hat nun super funktioniert!
Vielen Dank für die nochmalige Hilfestellung und das um die Uhrzeit.
Danke!
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