13. Januar 2014 00:08
Jörg Nissen hat geschrieben:Hat jemand damit Erfahrung ?
Erstmals hatte ich noch zu DM-Zeiten damit Kontakt, hat sich aber praktisch seit der Einführung 1995 nicht geändert
.
Anwendbar ist das:
- Wenn das Finanzamt das genehmigt
- Beim Ankauf von Privatpersonen (i.d.R. gebrauchte Ware, aber es kann auch Neuware sein. Maßgeblich ist, dass der Verkäufer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist)
- Sowohl An- als auch der spätere Verkauf werden mit 0% MwSt gebucht
- Jeder Artikel muss als Einzelstück behandelt werden und mit seinem jeweiligen Ein- und Verkaufspreis gespeichert werden. Ausnahmen gelten wenn die Einkaufspreise nicht über 500 EUR liegen, dann kann eine Gesamtdifferenz ermittelt werden. Da bei Gebrauchtgeräten ja i.d.R. ohnehin der genaue Zustand relevant ist, kommt meist nur die Verwaltung als Einzelstück in Betracht.
Aus der Differenz dieser Preise wird dann im Falle eines Verkaufs der allgemeine Steuersatz (also z.Zt. 19%) angewandt und an das Finanzamt abgeführt, das gilt auch dann wenn die Artikel normalerweise dem ermäßigten Steuersatz unterliegen würden.
In der Praxis bildet man das über zwei Konten ab (eins für den steuerpflichtigen Anteil und eins für den steuerfreien Anteil der Erlöse), siehe Buchauszug
hier.Ausführliche Praxisfälle
hier.