31. Oktober 2013 12:11
Hallo!
Wir benutzen Mahnungen in NAV nur in der Weise, dass wir sie erstellen und ausdrucken. Es wird nichts gebucht.
In unserem Workflow kommt es vor, dass ausgedruckte Mahnungen unter Umständen zurückgehalten werden und mit einem späteren Mahnlauf versendet werden sollen. Dann stimmen aber das Datum und die Fristen auf dem Beleg nicht mehr. Neuerstellen z.B. einer ersten Mahnung geht unseres Wissens nicht.
Jetzt überlegen wir, den Schreibschutz aufzuheben (bzw. eine Edit-Funktion einzubauen), um manuelle Änderungen in Datum und Text zuzulassen.
Gibt es irgendwelche gewichtigen Gründe dagegen?
Cheers
André
4. November 2013 16:52
Hallo Andre,
mit einer EDIT-Funktion wäre ich sehr vorsichtig, da es ja auch noch die Mahn-/Zinsrechnungsposten gibt... Wenn Du jetzt in der gebuchten Mahnung das Belegdatum/Buchungsdatum änderst, hat das keine Auswirkung auf die Mahn-/Zinsrechnungsposten, die für die nächste Mahnung relevant sind.
Viele Grüße
Mike
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