16. Juli 2013 10:10
16. Juli 2013 10:38
16. Juli 2013 10:39
funkyice hat geschrieben:nsg. bin ich ohnehin der Meinung, dass man nicht zwangsläufig über Verkaufsrechnungen gehen muss/sollte, aber eine Alternative ist mir nicht bekannt.
16. Juli 2013 11:25
16. Juli 2013 12:00
vsnase hat geschrieben:...
Evtl. dabei wichtig für euch http://www.steuerberater-muenchen24.de/Aktuelles/Aenderungen_bei_Gutschriften_ab_2013
...
16. Juli 2013 12:14
funkyice hat geschrieben:... Es gibt aber auch selbstständige Fachberater, die nur von der Provision leben.
Die erhalten Sie auf Basis der gemachten Umsätze in einem Markt für unsere Artikel. ....
16. Juli 2013 12:19
16. Juli 2013 12:33
16. Juli 2013 13:09
funkyice hat geschrieben:Ein Fachberater verkauft Artikel (unabhängig von irgendwelchen Aufträgen!) und stellt uns am Monatsende eine Rechnung.
funkyice hat geschrieben:Diese wird als Einkaufsrechnung erfasst und über die Buchhaltung wird der Betrag zur Zahlung angewiesen.
funkyice hat geschrieben:Da wir uns die Kosten mit den Häusern teilen, in denen die Fachberater tätig sind, erstellen wir wiederum eine Rechnung an das jeweilige Haus auf Basis vertraglich vereinbarter Provisionssätze, gemessen am Umsatz.
funkyice hat geschrieben:Unsere Verkaufsaufträge sind daher nicht provisionspflichtig für Fachberater und stehen in keinem Zusammenhang mit diesen.
16. Juli 2013 13:42
funkyice hat geschrieben:Ein Fachberater verkauft Artikel (unabhängig von irgendwelchen Aufträgen!) und stellt uns am Monatsende eine Rechnung.
Woher kommen die Daten für die Berechnung?
Volker hat geschrieben:
Die Frage für mich ist ja, was Ihre erreichen wollt. Bis jetzt habe ich das so verstanden, dass Ihre dem Fachberater keine Aufstellung machen müsst, da Ihr ja bereits eine entsprechende Rechnung erhaltet. Also ist das mit der Ek-Rechnung doch genau richtig. Die Rechnung an den Markt besteht doch eigentlich nur aus einer Zeile und wenn das jetzt keine 500 Rechnungen im Monat sind, dann würde ich das wohl manuell machen und einmal im Jahr die Provisionskonten mit dem Kostenkonto an den Markt abgleichen.
16. Juli 2013 13:54
funkyice hat geschrieben:Hallo André und Volker,
vl. wird es klarer, wenn ich den Prozess nochmal genauer beschreibe.
Ein Fachberater verkauft Artikel (unabhängig von irgendwelchen Aufträgen!) und stellt uns am Monatsende eine Rechnung. Diese wird als Einkaufsrechnung erfasst und über die Buchhaltung wird der Betrag zur Zahlung angewiesen. Da wir uns die Kosten mit den Häusern teilen, in denen die Fachberater tätig sind, erstellen wir wiederum eine Rechnung an das jeweilige Haus auf Basis vertraglich vereinbarter Provisionssätze, gemessen am Umsatz.
Unsere Verkaufsaufträge sind daher nicht provisionspflichtig für Fachberater und stehen in keinem Zusammenhang mit diesen.
Hoffe, damit wird es nochmals etwas klarer.
16. Juli 2013 14:02