12. Januar 2013 14:57
Hallo,
Vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben, wie / ob folgender Fall abzubilden ist:
Wenn in der EU (innergemeinschaftlicher Erwerb) ein Gut erworben wird, sind normale Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt.
Diese Fallkonstellation ist über die "Erwerbsbesteuerung" in der MwSt-Matrix-Einrichtung abzubilden.
Nun gibt es aber auch Fälle, in denen der Einkäufer nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist (Städte, Kreise, nicht unternehmerisch tätige Einrichtungen).
In diesen Fällen sähe der Buchungssatz für einen Nettoeinkauf über 100 € (19 % Erwerbssteuer) wie folgt aus: Aufwand (100 €), nicht abzugsfähige Vorsteuer (19 €) an Kreditor (100 €), Erwerbssteuer (19 €).
Soweit, so gut. So sieht der Fibu - Buchungssatz in NAV bei Erwerbsbesteuerung auch aus.
Bei der MwST - Abrechnung verrechnet NAV aber nun standardmäßig die Vorsteuer mit der Erwerbssteuer.
Dies darf aber im Fall von "nicht vorsteuerabzugsberechtigt" nicht der Fall sein.
Vielmehr darf das Konto für die nicht abzugsfähige Vorsteuer nicht im Rahmen der MwSt-Abrechnung ausgebucht werden, sondern es verbleibt eine UST-Zahllast von 19 € gegenüber dem Finanzamt.
Ich hoffe, dass das verständlich war. Weiß jemand, ob sich das in NAV abbilden lässt? Falls ja, wie?
Danke im Voraus!
Henning
12. Januar 2013 15:53
Hi Henning,
ich muss nochmal nachfragen.
- Kunde im Inland setzt NAV ein und kauft im EU-Ausland Ware ein.
- Kunde ist nicht berechtigt Vorsteuer abzuziehen.
1. Warum buchst Du dann auf Vorsteuer?
2. Wird die Ware denn überhaupt mit USt. aus dem Ausland geliefert oder kommt die Ware netto nach Art. 196 MwStSystRL und die Steuerlast geht auf den Empfänger über?
Volker
12. Januar 2013 23:38
Hallo Volker,
Beide Vermutungen sind richtig: Der Kunde im Inland setzt NAV ein und kauft bei einem Lieferanten in einem anderen EU-Land Waren ein.
Zudem ist der Kunde nicht abzugsberechtig.
Ob direkt auf das Vorsteuerkonto gebucht werden muss oder auf ein entsprechendes Aufwandskonto, weiß ich noch nicht so genau.
Die Ware wird aber steuerfrei aus dem Ausland geliefert, die Steuerpflicht entsteht also im Inland beim Leistungsempfänger (Kunde).
Die MwSt - Buchungsmatrix ist momentan so eingerichtet, dass als Vorsteuerkonto auch das normale Vorsteuerkonto hinterlegt ist. Ggf könnte man sicher hier auch das entsprechende Aufwandskonto für nicht abzugsfähige Vorsteuer einrichten.
Mein Problem ist aber eher die Buchungssystematik von NAV bei Erwerbsbesteuerung.
Wenn ich es richtig verstanden habe, führt die Hinterlegung der Steuerberechnungsart = Erwerbsbesteuerung in der MwSt - Buchungsmatrix dazu, dass bei der MwSt-Abrechnung die Vorsteuer gegen die anfallende Erwerbssteuer verrechnet wird.
Aber dies ist ja nur dann zulässig, wenn der Kunde abzugsberechtigt ist.
14. Januar 2013 10:04
Hallo Henning,
die Verrechnung in der MwSt-Abrechnung erfolgt doch m.E. nicht anhand der MWST-Berechnungsart sondern über die definierten Zeilen der MWST-Abrechnung.
Wenn Du also die Vorsteuerzeilen weg läst und nur die Erwerbssteuer ausweist, solltest Du hier kein Problem haben.
Achtung: "MwSt-abrechnen und buchen" solltest Du allerdings
nicht nutzen, da es sonst auch das Konto nicht abzugsberechtigte Vorsteuer mit aus bucht...
Viele Grüße
Mike
Zuletzt geändert von Mike24 am 14. Januar 2013 16:55, insgesamt 1-mal geändert.
14. Januar 2013 13:41
Hallo Mike,
meintest du wirklich, dass ich die Funktion MwST abrechnen und buchen nutzen sollte, oder hast du das "nicht" vergessen?
Wenn ich die Funktion nutze, tritt ja gerade der Effekt auf, dass die Vorsteuerbuchung ausgebucht wird. Und inhaltlich dürfte ja genau das nicht passieren, da die nicht abzugsfähige Vorsteuer ja ein Aufwand ist (das KOnto für nicht abzugsfähige Vorsteuer habe ich übrigens momentan als Vorsteuerkonto in der MWST - Buchungsmatrix hinterlegt).
VG
Henning
14. Januar 2013 14:16
Ups, da fehlt wirklich das NICHT!!!
Sorry!
VG
Mike
16. Januar 2013 11:49
Hallo,
hat leider etwas gedauert, bis ich zum Antworten komme.
Natürlich wäre es möglich, die Abrechnung nicht durchzuführen.
Aber dann hätte ich ja die Unschönheit, dass meine MwSt - Posten nicht geschlossen werden.
Und wie sieht es aus mit der elektronischen USTVA? Die müsste wahrscheinlich noch laufen, da sie sich nur auf das Schema bezieht, oder?
16. Januar 2013 12:13
Hallo,
also eigentlich ist die Rechnung doch ohne Vorsteuer, da kein Vorsteuerabzug möglich ist- somit erfolgt die Buchung des Nettobetrages/Rechnungsbetrages mit "im Inland steuerfrei" (MwSt.% = 0; MwSt.-Berechnungsart = Normale MwSt.). Buchung: Rechnungsbetrag SOLL Aufwands/Warenkonto an HABEN Kreditor.
Da die Umsatzsteuer für den Rechnungsaussteller noch abgeführt werden muss, lässt sich dies nur über eine zusätzliche Buchung darstellen mit einem eigenen Steuerschlüssel (Buchungsart = Verkauf, MwSt%=0 und MwSt.-Berechnungsart = "Nur MwSt"; Umsatzsteuerkonto gefüllt welches direkt bebuchbar sein muss). Diese Matrix dann in der MwSt.-Abrechnung korrekt einpflegen zur Abführung der Umsatzsteuer.
Buchung: Betrag der Umsatzsteuer im SOLL Aufwands/Warenkonto aus der Rechnungsbuchung oben an HABEN das entsprechende "Umsatzsteuerkonto" der MwSt.-Buchungsmatrixzeile mit dem Betrag der Umsatzsteuer.
Und schon klappt das auch mit "MwSt. abrechnen und buchen".
VG,
Anke
30. Januar 2017 18:52
Hallo Anke,
deine Rückmeldung ist schon etwas läääänger her ... aber ggf. kann man dieses Thema nochmal aufgreifen, da ich dies aktuell auch verbuchen muss und eigentlich keine 2 Buchungen erfassen lassen möchte.
Konnte Navision aber noch nicht so davon überzeugen, dass es tut wie ich will.
Wenn ich ein nicht VST-abzugsfähige Rechnung bekomme. dann will ich diese einfach einbuchen und das Programm soll die Kontierungen gleich richtig buchen:
- keine Vorsteuer
- einen MWST-Posten mit Bemessungsgrundlage und MwSt-Betrag, da dieser Betrag noch abgeführt werden muss
Gibt es hierzu ggf. schon eine Lösung?
VG
30. Januar 2017 20:38
Hallo NAVFurby,
Du könntest auch einen separaten Steuerschlüssel anlegen mit der MwSt.-Berechnungsart "Erwerbsbesteuerung udn dem entdpehcnedn MwSt.%.
Dort als Vorsteuerkonto ein Aufwandskonto (GuV-Konto, "VSt nicht abzugsfähig" z.B. ) und als Erwerbsteuerkonto dann das Umsatzsteuerkonto.
Nur dann darfst Du dafür nie "MwSt. abrechnen und buchen" durchführen (!).
VG
Anke
16. Februar 2017 14:22
Hallo Anke und NAVFurby,
ich habe gerade das selbe Problem. Anke, wenn ich das richtig verstehe, bleiben dann die MWSt Posten für diese Positionen immer offen? Es gibt ja doch einige Firmen, die 13b USTG Fälle haben, aber nicht Vorsteuerabzugsberechtigt sind.
31. März 2021 08:57
Hallo!
Das Thema ist zwar schon ein Weilchen her aber gibt es hier mittlerweile schon einen einfacheren Weg der Einrichtung, damit alles läuft wie es soll?
Danke
Powered by phpBB © phpBB Group.
phpBB Mobile / SEO by Artodia.