13. Mai 2012 16:40
Hallo zusammen,
ein Kunde möchte seine verschiedenen Mandanten zusammenführen.
Wie geht man am besten dabei vor, um die verschiedenen Posten, Belege usw. von den einzelnen Mandanten in den Zielmandanten übernehmen zu können?
Vielen Dank für eure Hilfe.
13. Mai 2012 21:47
Ganz ehrlich? ich denke die Mehrheit wird hier dafür stimmen einen neuen Mandanten zu erstellen,und die alten als Historie zu belassen. Der Aufwand ist für den Nutzen zu hoch.
Man möge mich berichtigen, wenn ich falsch liege.
14. Mai 2012 07:25
Ich bin ebenfalls der Ansicht, dass ein Zussamenführen in einen der beiden Mandanten nur Probleme bringen kann.
Spätestens wenn der Steuerprüfer kommt und die Zahlen sehen möchte.
Und zum kopieren beider Mandantne in einen neuen: Was möchte der Kunde den alles übernehmen, bzw. was nutzt er?
Langen im EK/VK-Daten? Benötigt er auch ein zusammengeführtes Lager? Wie sieht es bei der FiBu aus?
14. Mai 2012 07:58
Hallo,
ich sehe das ganze ein wenig differenzierter. Will euer Kunde nur Mandanten zusammenlegen, oder auch Firmen zusammenlegen? Bei letzterem gibt es sicherlich die Möglichkeit die Mandanten zusammenzuführen, allerdings nicht durch Übernahme der Posten, sondern durch füllen von Buchblättern, bzw. Belegen und dem Buchen derselben. Mal davon abgesehen das es nicht funktioniert (in allen Mandanten fangen die Posten mit Lfd. Nr. 1 an) wird man keine Posten korrekt übernehmen können. Der Aufwand die Ausgleichsbeziehungen korrekt wieder herzustellen, ist einfach zu hoch und zu Fehleranfällig.
Ob und wie detailliert du die Mandaten zusammen führst, hängt von den Daten deines Kunden bzw. dessen Mandanten ab. Haben die Mandanten keine überlappenden Stammdaten (d.h. z.B. Artikelnummernserien der Mandanten überschneiden sich nicht), so ist eine Zusammenführung sicherlich recht einfach möglich. Im anderen Fall wird es u.U. sehr aufwändig.
Gruß, Fiddi
24. Mai 2012 08:00
Wäre das nicht über Business Units und Konsolidierung in NAV möglich? Zumindest für den FiBu-Bereich.
21. Februar 2020 16:38
Hallo zusammen,
vielleicht ist meine Frage in diesem Forum deplaziert, aber sie passt sehr gut zum Thema. Ich habe gesehen, dass der Thread von damals nicht wirklich abgeschlossen wurde.
Gibt es mittlerweile eine Möglichkeit nach Fusion zweier Unternehmen zu einem Einzigen mit Nutzung eines gemeinsamen Mandanten, die Bewegungsdaten ab Tag X (mit evtl. nötigen Stammdaten) von einem in den neuen gemeinsamen Mandanten zu übertragen?
Und rein rechtlich gesehen, wäre es zulässig beide Unternehmen bis z.B. den 31.12. eines Jahres, der gleichzeitig Ende des Geschäftsjahres beider Unternehmen ist, getrennt zu lassen, und ab danach quasi beide gemeinsam in einem neuen, leeren Mandanten weiterzuführen? Habt ihr diese Möglichkeit einmal in Betracht gezogen? Hier wäre es ja organisatorisch nur nötig gemeinsame Stammdaten zu generieren und sich um die neuen Nummernserien zu kümmern. Eine Neueröffnung des Unternehmens mit einer Wertübertragung aus den alten Unternehmen müsste ja dann möglich sein. Für das Interne Rechnungswesen und Controlling hätte man dann zwar keine Zahlen mehr im aktuellen Unternehmen, könnte aber auf die alten Mandanten zurückgreifen. Wenn der Steuerprüfer nachfragt, so könnte man ja klarstellen, dass bis zum letzten Jahr eine Trennung beider Unternehmen vorlag und entsprechend die Rechenschaftspflicht nur für die alten Mandanten gilt und ab danach für den gemeinsamen Mandanten. Die alten Mandanten würde man dann noch ein paar Jahre mitschleppen, aber die Nutzung eines neuen, gemeinsamen Mandanten wäre ja dann möglich, oder?
VG
Koni
21. Februar 2020 17:57
Hallo,
man wird schon aus technischen Gründen nie zwei Mandanten in NAV ohne Buchungen zusammenführen können, da die Postentabellen in jedem Mandanten bei laufender Nr.1 beginnen, und darüber die internen Verknüpfungen laufen, wird es nahezu unmöglich sein das zusammenzufassen.
Ich will gar nicht über unterschiedliche Nummern für gleiche Debitoren, Artikel, Kreditoren,.... reden (die gibt es in einem gewachsenen System immer).
Daher sollte ein Mandant gewinnen, und die Daten aus dem zweiten Mandanten per Buchblätter dazu gebucht werden. Die Belege kann man ja im zweiten Mandanten lassen, der ist ja nicht weg.
Gruß Fiddi
27. Februar 2020 16:59
Hallo zusammen,
laut dem deutschen Recht gibt es das Umwandlungsgesetz. Dies erlaubt die Verschmelzung durch Aufnahme und die Verschmelzung durch Neugründung. Wenn man weiß wie man die Software für beide Prozesse nutzen kann, dann ist es schonmal von Vorteil. Ich hoffe, dass ich das Prinzip dieses Gesetzes richtig wiedergegeben habe. Wie internationale Gesetzesvorschriften aussehen, müsste man dann schauen.
VG
Koni
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