20. März 2012 12:35
HaJa hat geschrieben:Eigentlich sollte ich meiner Kollegin nur zuarbeiten! Jetzt sitze ich auf Ihrem Posten
! Ich quäle mich so durch das Programm! Meine Kollegin ist/war in der Buchhaltung und für einfach alles zuständig!
Eine Schulung gibbet nicht, sie machen das auch so ... das bekomme ich zu hören!
Hallo Kerstin,
Meine Antwort wird dir evtl. nicht gefallen, da sie scharf formuliert ist.
Bitte um Verzeihung, aber es geht nicht anders.
Ich verweise zunächst auf meine Antwort innerhalb eines anderen Threads bzgl. Fibu + fehlender Kenntnisse in NAV:
viewtopic.php?f=40&t=15037Ferner würde ich dir empfehlen eine Rechtschutzversicherung abzuschliessen und dem dir vorgesetzten Abteilungsleiter Finanzen deutlich zu machen, dass du dich nicht im Programm auskennst und Hilfe bräuchtest.
Wenn er nicht darauf eingeht, bittest du ihn um eine schriftliche Arbeitsanweisung, nämlich dass du irgendwie in der NAV Fibu was buchst, obwohl du dicht nicht auskennst.
Sollte es hart auf hart kommen wird kein Arbeitsgericht in Deutschland eine Kündigung aufgrund fehlender Kenntnisse akzeptieren, v.a. wenn die Haftungsfrage ungeklärt und ein Haftungsrisiko für dich bestanden hat, sobald du in der Fibu Sachverhalte ohne Kenntnisse der ERP-Software buchen musstest.
Die schriftliche Arbeitsanweisung dürfte erfolgreiche Klage garantieren. Und wenn die Presse hinzugezogen würde, dann wäre der Abteilungsleiter Finanzen ganz still und leise, da seine Karriere normalerweise damit am Ende wäre. Sollte der Abteilungsleiterfinanzen auch Geschäftsführer der gesamten Firma sein, dürfte das bei einer richterlichen Beurteilung des Sachverhalts noch schwerer wiegen.
Du solltest also das Ganze ruhig eskalieren. Es liegt in deinem Interesse.
Viele Abteilungsleiter Finanzen bewegen sich -ohne es zu wissen- in der grauen Zone und auf ganz dünnem Eis.
Leider steht es nie in der Bildzeitung, wenn so jemand vor Gericht angeklagt und wg. grober Fahrlässigkeit oder Absicht zu Schadensersatz oder gar 4 qm verurteilt wird.
Hier sind die Wirtschafts-, Betriebs- und Steuerprüfer in der Pflicht noch härter zu prüfen und das Handeln der Mitarbeiter zu hinterfragen.
Die Gesetze sind da, sie müssten nur konsequent ausgelegt werden.
Einen unwissenden Mitarbeiter zu zwingen in der Buchhaltung irgendwie irgendwas im ERP-System zu buchen ist kein Bagatelldelikt.
Es ist auch keine Entschuldigung, dass die eigentliche Buchhalterin krank ist.
Frag deinen Chef, wie es ihm gefiele, wenn deine Kollegin weiterhin krank bleibt, aber plötzlich die Steuerprüfung vor der Tür steht und du keine Ahnung hättest, wie die Fibu in NAV insgesamt tickt?