22. Dezember 2011 12:54
22. Dezember 2011 13:04
clarasdk hat geschrieben:Hi
Ich frage "blöde" weil ich als Däne ein problem habe den bekrieff Leistungsempfänger mit NAV zu mappen.
Gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG muss in Deutschland der Leistungsempfänger mit Name und Anschrift auf die Rechnung ausgeweissen werden.
Mit was kann mann den Leitungsempfänger in NAV vergleichen? Kunde? Bill-to?
22. Dezember 2011 13:47
Hört sich eher nach 'Lief-an' (ship-to) an.
22. Dezember 2011 14:40
22. Dezember 2011 14:52
22. Dezember 2011 17:12
Kowa hat geschrieben:"Ship-to" könnte auch ein Postfach oder eine Packstation sein, die zahlen bislang keine Steuern .
22. Dezember 2011 17:59
McClane hat geschrieben:Allerdings: folgendes Beispiel:
Ich bestelle ein Buch im Internet als Geschenk für einen Freund. In diesem Fall ist der Freund der Leistungsempfänger, ich bin jedoch der Rechnungsempfänger.
22. Dezember 2011 18:21
HattrickHorst hat geschrieben:Naja, das kann man aber auch anders betrachten. Dein Freund ist in dem Fall nur der Warenempfänger. Die eigentliche (Dienst-)Leistung, also das Verpacken und Verschicken einer Ware als Geschenk, wurde ja dann für dich getan. So gesehen hast du die Leistung "empfangen" und dein Freund die Ware.
22. Dezember 2011 18:34
McClane hat geschrieben:Die Links kannte ich, nur wie genau man den Leistungsempfänger definiert, steht da auch nicht (oder ich habe es nicht gefunden. Oder nicht verstanden )
23. Dezember 2011 12:58
24. Dezember 2011 00:03
Kowa hat geschrieben:Leistungsempfänger = steuerbare Leistung beziehender Unternehmer oder Privatperson, im Inland identisch mit dem Steuerschuldner.
24. Dezember 2011 01:46
McClane hat geschrieben:Kowa hat geschrieben:Leistungsempfänger = steuerbare Leistung beziehender Unternehmer oder Privatperson, im Inland identisch mit dem Steuerschuldner.
Und es soll meine Aufgabe sein, den Steuerschuldner zu ermitteln, damit ich den Leistungsempfänger benennen kann?
Nach diesem Link ist der Leistungsempfänger der Auftraggeber, vereinfacht jedoch kann der Rechnungsempfänger als er angesehen werden.
Wenn das richtig ist, macht man mit "Bill-To" ja wohl nichts falsch.
24. Dezember 2011 02:36
Kowa hat geschrieben:Mit "Sell-To" eher noch weniger, das sollte ja üblicherweise der Auftraggeber sein. Wenn man ein System hat, wo man diese Diffenzerungen gar nicht hinterlegen kann, dann wäre er da natürlich immer auch der Rechnungsempfänger. Wenn der aber z.B. Auftraggeber im Inland sitzt, der Rechnungsempfänger dazu im Ausland klappt das so aber nicht mehr und das womöglich noch kombiniert mit Selbstgutschriften bei Mängelrügen etc. ist es bestimmt auch nicht mehr "vereinfacht".