Zoll und Lagerbewertung "Durchschnitt" mit Jahresabschluss

10. Oktober 2011 09:27

Hallo,

mir wurde gerade ein Fall aufgetischt und ich versuche mich gerade daran dies darzustellen. Leider bin ich kein FiBu-Experte.
Ich beschreibe mal den Fall:
Ende Dezember bekommt ein NAV Kunde eine Lieferung mit Ware. Diese Ware wird eine Zollrechnung nach sich ziehen. (Der Kunde kennt auch die etwaige Höhe.) Nun schließt er das Jahr und die Rechnung kommt Ende Januar/Anfang Februar. Diese wird ganz einfach als EK-Rechnung mit Artikelzuschlagszeilen abgebildet. Aber welches Buchungsdatum braucht die Rechnung? Das Datum, wenn die Rechnung eintrifft? Oder muss die Rechnung auf die Warenlieferung datiert werden? Wie verhält es sich nach Jahresabschluss? Kann man dann überhaupt noch über die Artikelzuschläge die realen Kosten der letzjährlichen Lieferung im General Ledger finden?
Kann/Darf man zur Lieferung eine selbsterrechnete Zuschlagszeile od. -Rechnung erstellen, damit die Werte im alten Jahr passen?

Danke

Viele Grüße
Jan

Re: Zoll und Lagerbewertung "Durchschnitt" mit Jahresabschlu

10. Oktober 2011 10:55

AFAIK sollte die Rechnung als Buchungsdatum das Datum kriegen, an dem sie in NAV mit F11 gebucht wird. Belegdatum sollte das Datum auf der physischen Papierrechnung sein, welches der Kreditor vorgibt. Mit dem Designer könntest du dir noch das Bestelldatum einfügen. Dieses ist dann das Datum der erfaßten EK-Lieferung.
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Re: Zoll und Lagerbewertung "Durchschnitt" mit Jahresabschlu

10. Oktober 2011 11:51

JanGD hat geschrieben:Hallo,

mir wurde gerade ein Fall aufgetischt und ich versuche mich gerade daran dies darzustellen. Leider bin ich kein FiBu-Experte.

Hat der Kunde keinen Buchhalter :wink: ?
EIn paar Links zum Thema
http://www.rechnungswesen-portal.de/For ... tum::1661/
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechnungsabgrenzung
http://de.wikipedia.org/wiki/Latente_Steuern

Re: Zoll und Lagerbewertung "Durchschnitt" mit Jahresabschlu

10. Oktober 2011 13:23

SAP Buchhalter :P
Mir gehts um die Umsetzung/Bedienung in NAV zu dem Thema.
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Re: Zoll und Lagerbewertung "Durchschnitt" mit Jahresabschlu

10. Oktober 2011 17:42

SAP Buchhalter? Soll das heißen, er kann Buchhaltung nur dann, wenn er eine ihm bekannte SAP-Maske sieht? Hmm, was sagt dazu der Abteilungsleiter Finanzen bei deinem Kunden?
Verstehe mich nicht falsch, aber es könnte sein, dass du unbewußt die Grenze zwischen NAV-Consulting und betriebswirtschaftlicher Beratung überschreitest.
Und in dem Augenblick, wo du betriebswirtschaftliche Beratung leistest, bist du juristisch gesehen HAFTBAR. Damit ist nicht zu spaßen. Ich an deiner Stelle würde in so einem Fall keine Haftung übernehmen wollen. Der Kunde muss seine Buchhaltung kennen und verstehen und dazu im entsprechenden NAV-Modul gut geschult sein.
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