10. Oktober 2011 17:42
SAP Buchhalter? Soll das heißen, er kann Buchhaltung nur dann, wenn er eine ihm bekannte SAP-Maske sieht? Hmm, was sagt dazu der Abteilungsleiter Finanzen bei deinem Kunden?
Verstehe mich nicht falsch, aber es könnte sein, dass du unbewußt die Grenze zwischen NAV-Consulting und betriebswirtschaftlicher Beratung überschreitest.
Und in dem Augenblick, wo du betriebswirtschaftliche Beratung leistest, bist du juristisch gesehen HAFTBAR. Damit ist nicht zu spaßen. Ich an deiner Stelle würde in so einem Fall keine Haftung übernehmen wollen. Der Kunde muss seine Buchhaltung kennen und verstehen und dazu im entsprechenden NAV-Modul gut geschult sein.
Zuletzt geändert von Kowa am 21. April 2017 11:03, insgesamt 1-mal geändert.
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