1. September 2011 12:32
Hallo,
ich habe hier ein Schreiben der Obersten Finanzbehörden der Länder vorliegen:
http://www.fbdi.de/fileadmin/presse/Pressemitteilungen/2011-06-29/BMF-Schreiben_110624_UStAE.pdf.
In diesem sind die Änderungen bezüglich Mobilfunkgeräte und Schaltkreise in Bezug auf §13b erläutert.
Kurz gefasst sagen die aus, dass bei Mobilfunkgeräten und Schalkreisen (z.B. CPU), die nicht verbaut werden, ab einem Rechnungswert dieser Positionen von 5000 € §13b in Kraft tritt. Besonders ist hier noch der Verweis um den Gesamtrechnungsbetrag bei Rahmenaufträgen.
Bei einer Teillieferung von 1000 € bei Mobilfunkgeräten tritt auch dann §13b in Kraft, wenn im zusammenhängenden wirtschaftlichen Vorgang 5000 € in Bezug auf Mobilfunkgeräte und Schaltkreise zusammen kommen.
Gibt es da seitens Microsoft schon Ankündigungen, Workarounds oder angepasste fob-Dateien bezüglich dieser Gesetzesänderungen?
Wir haben bei einigen unserer Kunden Fälle, wo diese Änderungen wirksam werden.
Hat jemand ähnliche Fälle und wie werden diese gehandelt?
grüße,
Jürgen