1. März 2011 12:08
Guten Morgen,
ich knobel derzeit an einer Anforderung hier, wo ich nicht abschätzen kann, ob das trivial ist, oder doch schon mehr Aufwand bedeutet.
Ein Kunde bestellt bei uns Ware. Im ersten Schritt sind 25% Vorauszahlung fällig. Vor der Lieferung sind dann 100% fällig.
Ein Kollege (kein NAVler) meinte, man könnte ja 100% Vorauszahlung einstellen aber würde nur einen Teilbetrag (die 25%) gegen diesen offenen Posten buchen und damit nicht schließen.
Für mich stellt sich die Frage dann: Wird der Auftrag im Status Vorauszahlung ausstehend überhaupt als Bedarfverursacher geführt und somit die Menge des Artikels dort vom verfügbaren Lagerbestand abgezogen?
NAV hat ja in dem Sinne ja nur 1 Vorauszahlungs"stufe" und erst Liefern, dann fakturieren.
Wenn ihr mir da weiterhelfen könnten, wäre das klasse
Gruß
Jan