26. Oktober 2010 19:58
3ug3n hat geschrieben:Hallo,
hat jemand schon von euch eine NAV installation gemacht aber nicht für einen Deutschen Kunden sondern einen Amerikanischen.
Dort werden ja anderen Kontenpläne und Buchungsgruppen benötigt.
Gibt es dafür auch eine Vorlage wie für die Deutsche Installation?
Kann mir da jemand weiter helfen?
ich weiß nicht wie man das bei euch generell handhabt ( du arbeitest bei einem nav-partner? ) aber normalerweise lass ich mir als fibu-berater vom kunden ein excel-sheet mit all seinen konten geben und importiere es per dataport in einen neuen mandanten. ich hab bisher keinen kunden erlebt, der mit dem cronus-kontenplan gearbeitet hat, obwohl seit 5.01 skr03 drin ist. bei all meinen kunden hat entweder der leiter rechnungswesen oder der steuerberater dieses excel-sheet zur verfügung gestellt.
dein usa-kunde wird sicherlich auch eine abteilung finance, treasury and controlling haben. deren abteilungsleiter muss sowas haben. auch in den usa gibt es nach us-gaap bei bestimmten firmen, gesellschaftsformen eine generelle buchführungspflicht, woraus sich automatisch zwingend eine kontenplan-struktur ergibt. im worst case, wenn dein kunde sowas nicht hat, lass dir von ihm schriftlich geben, dass er dich mit der erstellung beauftragt und tippe in excel die us-gaap struktur aus irgend einem buch über bilanzierung nach us-gaap ab. dann die datei per dataport in einen neuen mandanten einlesen. die buchungsgruppen muss der fibu-consultant zusammen mit dem leiter finanzen deines kunden einrichten. das kann man nicht einfach pi * daumen durchführen. v.a. weil in den usa z.b. skonto netto gezogen wird und die fibu-parametrisierung eine andere als in deutschland ist.
ich rate dir gerade bei der fibu einrichtung, kontenplanimport und buchungsgruppeneinrichtung sehr vorsichtig zu sein. lass dir alles vom leiter rechnungswesen deines kunden schriftlich geben, ansonsten bist du später in regress, wenn du fahrlässig fehler begehst. fehler in der fibu-einrichtung nimmt ein us-wirtschaftsprüfer schon sehr übel und in den usa ist das thema persönliche managerhaftung sowie strenge analytische prüfungshandlungen seitens der wi-pr-gesellschaften viel strenger gehandhabt. dort kann man schon für kleinigkeiten verklagt und verurteilt werden. nur so als freundschaftlicher rat, denn unwissenheit schützt vor strafe nicht