7. Juli 2010 13:41
Hat jemand eine Idee wie man folgenden Sachverhalt vernünftig abbilden kann?
Ein Kunde bekommt Rechnungen im Folgemonat für Leistung des vergangenen Monats. Für die korrekte BWA möchte er die Leistung im Vormonat buchen, steuerlich darf er die Vorsteuer erst zum Rechnungsdatum geltend machen. Jetzt müsste ja die Steuer zu einem anderen Zeitpunkt als die Rechnung selbst gebucht werden... geht das?
Viele Grüße
Christian
Zuletzt geändert von christiand am 7. Juli 2010 16:51, insgesamt 1-mal geändert.